Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasium

Keine Gemeinschaft funktioniert ohne Spielregeln. Damit das Zusammenleben und die gemeinsame Arbeit am Rudolf-Diesel-Gymnasium möglichst reibungslos und gewinnbringend verlaufen können, ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten an bestimmte Regeln halten, die in der folgenden Hausordnung zusammengefasst sind.

Unterrichtsbetrieb

Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7.30 Uhr bis zum Ende des Unterrichts geöffnet. Die Klassenzimmer und die Gänge werden von Schülerinnen und Schülern erst mit dem Gong um 7.50 Uhr betreten. Fachräume (Chemie, Physik, Biologie, Musik, Kunst usw.) dürfen aus Sicherheitsgründen nur bei Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.

Schülerinnen und Schülern, die bereits vorher an der Schule ankommen, dient die Aula als Aufenthaltsort. Dies gilt auch für Klassen, deren Unterricht in der ersten Stunde ausfällt. Schülerinnen und Schüler der Jgst 12 und 13 dürfen in die für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereiche.

In Freistunden halten sich Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 aus aufsichtsrechtlichen Gründen ausschließlich in der Aula auf.

In den beiden Pausen am Vormittag halten sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 11 auf dem Pausenhof vor dem Hauptgebäude und der Turnhalle auf. Bei trockenem Wetter findet die Pause grundsätzlich im Freien statt. In der Aula halten sich die Schülerinnen und Schüler nur zum Zwecke des Pausenverkaufs auf. Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

Parkplätze, Fahrradabstellbereiche und die Zufahrtswege zur Schule sind keine Aufenthaltsbereiche in der Pause.

Das Essen während des Unterrichts ist untersagt, es ist jedoch gestattet während des Unterrichts zu trinken.

Das Verlassen des Schulgeländes von Schülerinnen und Schülern ist wie folgt geregelt:

Ein unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes für Schülerinnen und Schüler und wird bei Zuwiderhandlungen mit Ordnungsmaßnahmen belegt.

Hygiene und Sauberkeit

Im Sinne des Umweltschutzes sind wir bestrebt, die Müllmenge auf ein Minimum zu reduzieren. Im gesamten Schulhaus stehen Behälter für die Trennung von Müll zur Verfügung. Jeder ist aufgerufen, seinen Müll in die entsprechenden Behälter zu werfen. Wenn möglich sollen die Pausenverpflegung und Getränke in wiederverwendbaren Behältnissen mitgebracht werden.

Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft ist verpflichtet, auf Sauberkeit im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände zu achten. Mutwillige Verschmutzungen werden von den Lehrkräften und der Schulleitung mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Am Ende jeder Stunde wird die Tafel vom Tafel- und Ordnungsdienst sauber geputzt. Dabei ist darauf zu achten, dass möglichst wenig Wasser auf die Böden (vor allem auf die Parkettböden im Neubau) gelangt.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte überprüfen täglich am Ende des Unterrichts die Sauberkeit im Klassenzimmer (Böden, Tische, Tafel). Verschmutzungen sind vom zuständigen Ordnungsdienst zu beseitigen. Aus der Mensa darf kein Geschirr mitgenommen werden.

Weitere Regelungen

Entsprechend der Schulordnung (§ 23 Abs. 2 BayschO) dürfen weder gefährliche Gegenstände noch solche, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können, mitgebracht werden. Bei Missachtung werden diese abgenommen und der Schülerin bzw. dem Schüler am Ende des Schultages wiedergegeben.

Gemäß Art. 56 Abs. 5 BayEUG ist die Verwendung von digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände für Schülerinnen und Schüler nur zulässig

  1. im Unterricht und bei sonstigen Schulveranstaltungen, soweit die Aufsicht führende Person dies ausdrücklich gestattet,
  2. in der Mittagspause von 12.20 Uhr bis 13.50 Uhr in den vorgeschriebenen Aufenthaltsbereichen außer in der Mensa,
  3. nach Unterrichtsende zu schulischen Zwecken (Referate, Hausaufgaben)

Nur Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11,12 und 13 haben darüber hinaus die Erlaubnis, digitale Endgeräte zu schulischen Zwecken in ihren Aufenthaltsräumen und den Arbeitsbereichen zu nutzen. Es ist verboten, Film-, Foto- und Tonaufnahmen von Dritten ohne deren Erlaubnis anzufertigen und zu speichern. Bei unzulässiger Verwendung und Zuwiderhandlungen können Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen und das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden.

Laut § 23 BaySchO ist der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel innerhalb der Schulanlage sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt. Für alle Schulen gilt darüber hinaus ein gesetzliches Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände. Dieses erstreckt sich auf alle Personen, die sich auf dem Schulgelände aufhalten und auch auf die Zeiten außerhalb des Unterrichts. Dies gilt auch für E-Zigaretten und E-Shishas.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-10 sind verpflichtet, ein Hausaufgabenheft zu führen.

Sicherheit auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg

Alle Schüler sind auf dem Schulweg, während des Unterrichts und im Rahmen von Schulveranstaltungen bzw. Schulfahrten unfallversichert. Schulunfälle und Schulweg-unfälle müssen unverzüglich im Sekretariat II gemeldet werden.

Aus Sicherheitsgründen werden Schülerinnen und Schüler aufgefordert, bei Überquerung der Friedberger Straße ausschließlich die Fußgängerüberwege zu benutzen. Vorsicht ist beim Herausfahren aus dem Schulgelände auf die Peterhofstraße geboten. Befahren werden dürfen nur die Zufahrten zu den Fahrradabstellbereichen bzw. den Parkplätzen. Motorräder und Roller sind aus Sicherheitsgründen auf dem südlichen Parkplatz und nicht im Bereich der Fahrräder abzustellen.

Das Tor zum Fahrradabstellbereich wird während der Kernunterrichtszeiten aus Sicherheitsgründen abgeschlossen. Allerdings sollten abgestellte Fahrräder trotzdem mit einem stabilen Schloss gesichert werden. Bei Diebstahl übernimmt die Schule keinerlei Haftung; für abgestellte Fahrräder besteht kein Versicherungsschutz.

Skateboards sind so zu transportieren und deponieren, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Longboards müssen wie Fahrräder außerhalb des Schulhauses (im Bereich der Fahrräder) abgestellt werden. Das Abstellen oder Fahren von E-Scootern auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.

Um Unfälle zu vermeiden, besteht von 7:30 Uhr bis 14:35 Uhr (Ende der 8. Stunde) auf dem Schulgelände ein allgemeines Fahrverbot für Kraftfahrzeuge inklusive E-Roller.

Die Schüler, die von der Bahn kommen, werden dringend gebeten, die Peterhofstraße im Bereich der eigens dafür geschaffenen Aufpflasterung (zwischen Unterführung und Schule) zu überschreiten. Im Bereich des Bahnhofes ist jedes unfallträchtige Verhalten zu vermeiden.

Es sollen keine größeren Geldbeträge und wertvollen Gegenstände mit in die Schule gebracht werden. Für Wertsachen (z.B. Handys) wird das Anmieten von Schließfächern dringend empfohlen.

Garderobenschränke sind nicht abschließbar und damit kein Aufbewahrungsplatz für Geld und Wertsachen. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Kleidungsstücke wird keine Haftung seitens der Schule übernommen.

Die Hausordnung tritt am 19. April 2010 in Kraft und wurde zuletzt am 31.07.2023 geändert und ergänzt.

Die Hausordnung des Rudolf-Diesel-Gymnasiums finden Sie auch unter
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