FAQ zu Schulthemen

An dieser Stelle sammeln Schule und Elternbeirat des RDG für Sie Fragen, die immer wieder auftauchen. Wir bemühen uns sehr, die Antworten aktuell zu halten und neue Fragen bei Bedarf aufzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Richtigkeit der Antworten keine Gewähr übernehmen können. Für Anregungen sind wir gerne für Sie unter kommunikation@rdg-ebr.de da.

Thema Kommunikation

Im ersten Schritt bitte den betreffenden Lehrer direkt ansprechen und das Thema konkret benennen. Sollte sich hierbei keine Lösung finden, ist der nächste Ansprechpartner die Klassenleitung. Wenn auch hier keine Lösung zu erzielen ist, stehen die Schulleitung oder der Elternbeirat als Vermittler zur Verfügung.

Es gibt einen Elternsprechtag pro Schuljahr. Die Lehrer können zusätzlich über das Elternportal jederzeit kontaktiert werden und stehen für individuelle Termine nach Bedarf zur Verfügung. Zusätzlich kann einen Online-Termin-Möglichkeit genutzt werden

Der Weihnachtsfrieden bezieht sich auf die Woche vor den Weihnachtsferien. Die Schulleitung gibt jedes Jahr bekannt, wann dieser stattfindet. In der Zeit des Weihnachtsfriedens finden keine schriftlichen Leistungsnachweise statt. In der Oberstufe ist der Weihnachtsfriede aufgrund der Terminhäufungen nicht immer vollumfänglich umsetzbar.

Thema Krankheit

Die Attestpflicht gilt seit Mitte Februar 2025 für die Jahrgangsstufen 10-13. An Krankheitstagen, an denen ein schriftlicher angekündigter Leistungsnachweis ansteht, muss im Krankheitsfall eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, ansonsten wir der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet. Dieses Vorgehen  wurde auf Wunsch des Lehrer-Kollegiums eingeführt und mit dem Schulforum abgestimmt. Es gab so viele Nachschriften, dass diese organisatorisch nicht mehr zu bewältigen waren. Daher die Maßnahme, die von vielen Schulen so praktiziert wird. Das RDG verlangt nur eine ärztliche Bescheinigung, kein Attest im eigentlichen Sinne. Voraussetzung ist, dass sich der Schüler, die Schülerin an dem Tag zum Arzt begibt.

Die kommunale Unfallversicherung, die für die Schulen zuständig ist, fordert diese Maßnahme, da sonst kein gesetzlicher Unfallschutz mehr besteht. Wenn es aus sehr gewichtigen Gründen unmöglich sein sollte, das Kind abzuholen, findet die Schule eine einvernehmliche Lösung

Thema Unterrichts-Organisation

Die Schule bemüht sich, dass möglichst wenig Entfallstunden entstehen. Trotzdem ist es der allgemeinen Lehrer-Knappheit, Krankheit und Fahrten geschuldet, dass dies immer wieder vorkommt.

Unterrichtsentfall wird über die UNTIS-App bekannt gegeben.

Aufgrund der Verfügbarkeit der Lehrer ist dies leider nicht immer möglich. Lehrer, die ausfallen, geben ihren vertretenden Kollegen ein Arbeitspaket oder kommunizieren dies direkt an die Schüler. Bei kurzfristigen Ausfällen liegt der Inhalt der Stunde im Ermessen der Vertretungsperson.

Es gibt keinen einheitlichen Notenschlüssel, außer im Abitur. Jeder Lehrer ist angewiesen, bei jedem schriftlichen Nachweis je nach Anforderungsniveau und Erwartungshorizont einen Notenschlüssel zu definieren.

Thema Infrastruktur

Die Schule geht in allen Jahrgangsstufen weg von klassenbezogenen Zimmern hin zu fachbereichsbezogenen Zimmern. Es wird versucht, die Spinde so gut wie möglich zu verteilen. Die Firma ASTRA kann jederzeit in Bezug auf einen Schließfachwechsel kontaktiert werden. www.astradirect.de

Fast alle Schulbücher sind in der Zwischenzeit auch in digitaler Form nutzbar. Trotzdem bietet der Freundeskreis des RDG einen zweiten Büchersatz an.

Die Schülerinnen und Schüler können in vielen Fächern digitale Schulbücher nutzen. Die Freunde des RDG bieten einen zweiten Schulbuchsatz an (https://rdg-freunde.de)

Bei trockenem Wetter wird in der Pause der schöne Außenbereich des RDG genutzt, um Bewegung und frische Luft zu fördern. Bei schlechtem Wetter ist auch die Aula Aufenthaltsmöglichkeit in der Pause

Thema „Digitale Schule der Zukunft“

Das Konzept der „Digitalen Schule der Zukunft“ zielt darauf ab, Schule und Unterricht in einer Kultur der Digitalität weiterzuentwickeln. Es soll unsere Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die digitale Lebens- und Arbeitswelt vorbereiten, indem sie digitale Medien und Werkzeuge sicher und souverän nutzen lernen, den Umgang damit reflektieren und die Welt aktiv und kreativ mitgestalten. Am RDG nennen wir das Arbeiten mit einem digitalen Endgerät „Tablet-gestützten Unterricht“ (TgU)

 

Mehr:  https://www.km.bayern.de/digitale-schule-der-zukunft/erziehungsberechtigte/weiterfuehrende-schulen/lernen-in-der-digitalen-schule-der-zukunft

Im Schuljahr 2023/24 wurde der Tablet-gestützte Unterricht in der 8. Jahrgangsstufe auf freiwilliger Basis eingeführt.

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der TgU flächendeckend in der 8. Jahrgangsstufe durchgeführt.

Ab dem Schuljahr 2026/27 ist der TgU für die Schülerinnen und Schüler der 8. Jahrgangsstufe verpflichtend. Alle Schülerinnen und Schüler arbeiten an geeigneter Stelle digital— entweder mit dem eigenen Endgerät oder einem schulischen Leihgerät.

Wenn Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler kein eigenes Gerät, das gefördert wird, anschaffen wollen, stellt die Schule für diese Schülerinnen und Schüler ein mobiles Endgerät aus ihrem Leihgerätepool zur Verfügung.

Für Schülerinnen und Schüler aus finanziell unterstützungsbedürftigen Familien stehen verschiedene Lösungen zur passgenauen Auswahl vor Ort zur Verfügung, z. B. Ratenzahlungsmodelle, die Kombination der Förderung mit SGB II-Leistungen oder der Rückgriff auf den Leihgeräte-Pool der Schule.

Der Unterricht kombiniert analoge und digitale Medien, um eine abwechslungsreiche und zeitgemäße Unterrichtsgestaltung zu ermöglichen. Der Einsatz digitaler Werkzeuge zielt darauf ab, sowohl die Fachkompetenz als auch die Medienkompetenz der Lernenden zu fördern. Das digitale Endgerät wird dann eingesetzt, wenn es einen Mehrwert gegenüber analogen Medien und Methoden gibt z. B.

  • zum individualisierten Üben
  • für die Nutzung von fachspezifischen Tools (Geogebra, Sparkvue, Lateinlex…)
  • bei Projekten
  • zur Binnendifferenzierung (Angebote für verschiedene Niveaustufen)
  • zur Kooperation (digitale Pinnwände; Feedback, gemeinsame Produkte)
  • zur Erstellung digitaler Produkte (E-Book, Audios, Podcast, Videos, Zeitleiste…)
  • zur Internetrecherche
  • zur Dateiablage/-bereitstellung
  • zur digitalen Heftführung ergänzend zum analogen Heft

Wie der Name schon sagt, ist der Unterricht Tablet-gestützt. Das heißt, dass das digitale Endgerät eingesetzt wird, wenn die Lehrkraft darin einen fachspezifischen, didaktischen oder pädagogischen Vorteil erkennt. Wir haben die Mediennutzungszeit unserer Schülerinnen und Schüler im Blick und wollen die Bildschirmzeit geringhalten.

Es werden sowohl analog als auch digital Hefteinträge erstellt. Die einzelnen Fachschaften/Fachlehrkraft haben ausgelotet, wann das Schreiben auf Papier für ihr Fach sinnvoll ist, wann das digitale Notieren.

Die Schülerinnen und Schüler nutzen sowohl analoge Bücher als auch E-Books. Da entweder auf dem Tablet geschrieben oder gelesen werden kann, kommt es zum Einsatz beider Formate. Ebenso wie das Thema “Heftführung” wird der Einsatz der Bücher mit den Lernenden von der jeweiligen Fachkraft besprochen.

Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Endgeräten (Laptops/Notebooks, Tablets oder Convertibles) einschließlich der von der Schule verbindlich vorgegebenen Ausstattungskomponenten (Tastatur und Stift), die im Förderzeitraum erfolgt ist. Beginn und Ende des Förderzeitraums werden in einer kultusministeriellen Bekanntmachung festgelegt. Für die Förderung zu beachten sind außerdem die technischen Mindeststandards (2024_25_dSdZ_Technische Mindestanforderungen), die die Schule für die Endgeräte festgesetzt hat. Nicht gefördert werden Mobilfunktelefone und Smartphones.

Die Höhe des maximalen Förderbetrags beträgt 350 Euro.

Hier folgt der Link zum Dokument MindeststandardDie Mindeststandards entnehmen Sie bitte folgendem Dokument:

2024_25_dSdZ_Technische Mindestanforderungen

Nein, es gibt keine Regelung zum Betriebssystem. Sie sind frei in Ihrer Entscheidung. Wir können aus Erfahrung sagen, dass es mehr Herausforderung mit dem Betriebssystem Android gibt als mit anderen.

Jedes Jahr im März erhalten die Eltern der 7. Klassen am digitalen Elternabend TgU dazu Informationen. Zusätzlich präsentieren Schülerinnen und Schüler der 8. Jgst. im Frühsommer ihre Geräte, so dass Sie sich einen Überblick verschaffen können.

Ja, auch Refurbished-Gerät werden gefördert.

Nein, Leasing wird nicht bezuschusst.

Um eine Förderung zu erhalten, muss das Gerät im Zeitraum der Geltung der Förderrichtlinie gekauft werden. Beginn und Ende des Förderzeitraums werden in einer kultusministeriellen Bekanntmachung festgelegt. Ab welchem Zeitpunkt ein Gerät förderfähig ist, erfahren Sie von uns in einem Elternschreiben. Für Geräte, die davor gekauft wurden, kann grundsätzlich keine Förderung beantragt werden.

Grundsätzlich sollten zur Abwicklung der Förderung Antragssteller und Rechnungsempfänger identisch sein. Daher sollte darauf geachtet werden, dass die Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger (die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte) das Gerät kaufen und die Rechnung auf deren Namen ausgestellt wird.

Die Tablets oder Laptops werden als nicht lernmittelfreie Lernmittel im Sinne des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Art. 21 Abs. 3 BaySchFG) von den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern beschafft und sind somit Privatgeräte. Die Geräte können daher von den Schülerinnen und Schülern sowohl zu schulischen wie auch zu privaten Zwecken genutzt werden.

Die mobilen Endgeräte können auch für private Zwecke genutzt werden. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dies nicht den Gebrauch für die Schule beeinträchtigt.

Jeder Antrag wird einzeln durch die Schule bearbeitet. Wir sind bemüht, die Prüfung rasch abzuwickeln und ihn ans Landesamt für Schule weiterzugeben. Nach dortiger Prüfung kann die Fördersumme durch das Landesamt für Schule ausbezahlt werden.

Thema Gesunde Pause – bereitgestellt vom Elternbeirat

Die Gesunde Pause findet einmal im Monat statt, normalerweise am 1. Freitag jeden Monats. Sie wird auf den nächstmöglichen Termin verschoben, wenn Ferien oder Feiertage auf den 1. Freitag fallen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, entweder man hilft vor Ort einmal im Monat (oder so oft man Zeit hat) ca. 2 Stunden beim Vorbereiten und Verkaufen oder man spendiert ein Aufstrichpaket und liefert es an dem Tag morgens im Dieselcafe ab.

Mit einer E-Mail an Stephanie.Komarek-Fechler@rdg-ebr.de bekommt man alle weiteren Infos und kann sich für die Teilnahme anmelden.

Infos zu den Rezepten bekommt man per E-Mail, wenn man sich bei Stephanie anmeldet.

Schneidebrett, Buttermesser zum Streichen, Schneidmesser für Obst, ein Küchentuch, Tasse für den Kaffee und Einmalhandschuhe.

Wir sind ab 7:45 Uhr im Dieselcafe. Falls das Dieselcafe besetzt ist, weichen wir in die Mensa aus.

Es ist für die Organisation besser, wenn die HelferInnen sich anmelden, man kann aber auch spontan dazu kommen. Wenn man kurzfristig absagen muss z.B. wegen krankem Kind, wird versucht Ersatz zu finden oder es fehlt mal ein Aufstrich.

Einmal im Jahr gibt es die Internationale Pause, meistens im Frühjahr. Der Termin wird über das Elternportal angekündigt. Hier können alle Mitglieder der Schulfamilie leckere Häppchen aus ihrer Heimat oder einfach Dinge, die sie gerne essen, spenden. Der Erlös wird einem aktuellen guten Zweck zugeführt.